Nun können die Gottesdienste wieder inzidenzunabhägig gefeiert werden. Dem neuen Corona-Maßnahmen-Katalog der Neuapostolischen Kirche Süddeutschland, gingen die Verordnungen der Bundesländer voraus. Damit sich alle Gläubigen in einem geschützten Raum bewegen können, sollen weiterhin die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln gelten. Unerheblich ist für die Gottesdienstbesucher dagegen die sogenannte 2G-oder 3G-Regel. Auf der Website der Neuapostolischen Kirche Süddeutschland finden Sie den Corona-Maßnahmen-Katalog. Corona-Maßnahmen-Katalog. Da einige Gemeinden des Kirchenbezirks in Baden-Württemberg und einige in Bayern liegen, gelten in den Gemeinden des Kirchenbezirks Ulm unterschiedliche Regelungen. So darf zum Beispiel in Bayern während der Predigt die medizinische Maske abgenommen werden, während in den Gemeinden in Baden-Württemberg die medizische Maske während der ganzen Zeit getragen werden muss, dafür darf unter bestimmten Voraussetzungen wieder näher beisammen gesessen werden. Corona-Maßnahmen-Katalog (gültig ab 12.09.2021) (nak-sued.de)