Seit 1995 ist er in Deutschland kein gesetzlicher Feiertag mehr, trotzdem bleibt der Buß-und Bettag ein besonderer Gedenktag für Christen. So wird am Mittwoch vor dem letzten Sonntag im Kirchenjahr, am 21.November 2018, in den Kirchengemeinden in Süddeutschland im Abendgottesdienst der Buß- und Bettag begangen.
Im 16. Jahrhundert wurde der Bußtag auf kaiserliche Anordnung eingeführt. Gemeinschaftliches Beten und Fasten sollte Notsituationen abwenden. 1995 wurde der Tag in Deutschland zur Finanzierung der Pflegeversicherung als gesetzlicher Feiertag abgeschafft.
„}Buße tun“ bedeutet laut Katechismus der NAK (Fr. 136) „sich vom Bösen abzuwenden und sich Gott zuzuwenden. Wer Buße tut, ist bereit zu einer Veränderung seiner Gesinnung, um den Willen Gottes zu erfüllen.“
Martin Luther sprach bildlich von der „Umkehr in die offenen Arme Gottes“.
„Bettag“ bedeutet aber auch, sich im Gebet ehrfürchtig vor dem allmächtigen Gott zu verneigen und mit ihm in Verbindung zu treten. Für Gläubige ist Beten ein Inneres Bedürfnis. Dank, Bitten und Fürbitten werden Gott im Glauben und im Vertrauen dargebracht.
Wer die Gottesdienste zu Buß-und Bettag in den Gemeinden des Ulmer Kirchenbezirks mitfeiern möchte, ist herzlich willkommen, am 21.11.2018 um 20.00 Uhr.