Am vierten Adventssonntag, 22.12.2019 feierte Bezirksältester Frank Bolz in der voll besetzten Gemeinde Schelklingen einen Gottesdienst mit Heiliger Wassertaufe und der Aufnahme eines Gläubigen in die Gemeinde.
Dem Gottesdienst lag die Textstelle aus Lukas 1, 68-69 zugrunde: „Gelobt sei der Herr, der Gott Israels! Denn er hat besucht und erlöst sein Volk und hat uns aufgerichtet ein Horn des Heils im Hause seines Dieners David.“
Bezirksvorsteher Frank Bolz betonte, dass Zacharias in diesem Lobgesang bei der Geburt seines Sohnes Johannes des Täufers, den Heiland und Erlöser Jesus Christus lobpreise- bereits etliche Wochen vor dessen Geburt in Bethlehem.
Die Erlösung gelte allen Menschen und bestehe darin, dass alle, die den Heiland annehmen und ihm glauben, wieder in die Gemeinschaft mit Gott geführt werden.
Bezirksevangelist Lars Hechler ergänzte mit seinem Mitwirken die Predigt.
Vor der Feier des Heiligen Abendmahls spendete Bezirksältester Bolz einem Säugling das Sakrament der Heiligen Wassertaufe und nahm einen Erwachsenen in die Gemeinde auf.
„Die Handlung der Aufnahme von Gästen in die Gemeinde, die in einer anderen Kirche die Heilige Wassertaufe formgerecht empfangen haben, ist als Segenshandlung zu verstehen. In ihr bekennen sich die Aufzunehmenden zum neuapostolischen Glauben und es wird ihnen der Zugang zum Heiligen Abendmahl auf Dauer eröffnet. Die Aufnahme wird im Gottesdienst vor der Abendmahlsfeier im Namen des dreieinigen Gottes vollzogen.“ ( Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 12.1.11)