Die Überweisungen von Spenden wird neu neu geregelt: Mit der EU-Verordnung Nr. 2024/886 treten zum 5. Oktober 2025 Änderungen im Überweisungsverkehr in Kraft. Ab dann müssen Banken bei jeder SEPA-Überweisung sowie Echtzeitüberweisung eine automatische Empfängerprüfung durchführen. Diese gesetzliche Maßnahme soll Betrug verhindern und die Zahlungssicherheit erhöhen, indem Fehlbuchungen und Fehler vermieden werden.
Die neue Regelung kann auch bereits bestehende Daueraufträge betreffen, dies ist jedoch abhängig von der ausführenden Bank.
Daher werden alle Spender gebeten, Spendenzahlungen per Dauerauftrag sowie Spendenzahlungen per Überweisungen rechtzeitig vor der Ausführung zu prüfen und die folgenden offiziellen Empfängerbezeichnungen zu verwenden.
Für Spenden an die Neuapostolische Kirche Süddeutschland:
Neuapostolische Kirche Süddeutschland K.d.ö.R.
Für Spenden an das Hilfswerk human aktiv:
human aktiv – das Hilfswerk der Neuapostolischen Kirche Süddeutschland e.V.
Spenden
Die Neuapostolische Kirche Süddeutschland wird ausschließlich durch freiwillige Spenden finanziert.
Finanzielle Zuwendungen können der Kirche entweder anonym über die in den Kirchengebäuden befindlichen Opferkästen oder per Überweisung zugebracht werden.
QR Codes zum Spendenformular und die vollständigen Bankverbindungen finden Sie auf nak-sued.de